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Das Betreuungs- und Pflegegeld für die häusliche Betreuung und Pflege wurde am 01.01.2010 eingeführt. Damit soll eine gleichwertige Betreuung und Pflege zu Hause im Vergleich zum stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim ermöglicht werden. Das Betreuungs- und Pflegegeld dient als Beitrag an die finanziellen Ausgaben, die im Einzelfall für die gesundheitsbedingt notwendige häusliche Betreuung und/oder Pflege entstehen.

Finanziert wird das Betreuungs- und Pflegegeld von Land und Gemeinden zu je 50 Prozent. Die administrative Abwicklung der als monatliche Vorschusszahlung ausgerichteten Betreuungs- und Pflegegelder führt die Liechtensteinische AHV-IV-FAK durch.

Anspruch haben Personen jeden Alters mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein, unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Betreuung und Pflege findet im häuslichen Umfeld im Fürstentum Liechtenstein statt

  • Die Dauer des Betreuungs- und/oder Pflegebedarfs ist länger als drei Monate

  • Im Durchschnitt liegt mehr als 1 Stunde Unterstützungsbedarf pro Tag vor

  • Ein Betreuungs- und Pflegekonzept besteht

  • Durch die Betreuung und/oder Pflege entstehen Ausgaben

Finanzielle Unterstützung für die häusliche Betreuung und Pflege – wie komme ich dazu?

 

Merkblatt Betreuungs- und Pflegegeld

 

Abläufe von der Anmeldung bis zur ersten Auszahlung

 

Was muss ich als Pflegegeldempfänger beachten